Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt das anwaltliche Berufsrecht. Darin sind die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den rechten Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung geregelt. Die BRAO wird ergänzt durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO).
Für in Deutschland tätige ausländische Rechtsanwälte gilt das Gesetz für die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) bzw. die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO. Im Falle von grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas müssen Rechtsanwälte (w/m/d) die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) beachten.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Es befinden sich eine Vielzahl weiterer berufsrechtliche Regelungen in anderen Gesetzesvorschriften. Die aktuellen Fassungen der BRAO, BORA, des RVG, FAO und EuRAG und vieles mehr können Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen, wenn Sie hier klicken.