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Berufsbild

Die Berufe „Rechtsanwaltsfachangestellte (w/m/d) und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“ (w/m/d) sind anerkannte Ausbildungsberufe im dualen System.

Grundsätzlich dauert die Ausbildung 3 Jahre an und kann bei einem Rechtsanwalt als auch bei einem Anwaltsnotar stattfinden. Die Ausbildung findet sowohl in der Schule als auch bei einem Rechtsanwalt oder Anwaltsnotar (w/m/d) statt. Im Rahmen der Ausbildung ist zu Beginn des 2. Ausbildungslehrjahres eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Beendigung des Ausbildungsberufes findet durch die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung statt.

 

Der WANV veranstaltet jährlich für die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung eine Prüfungsfeier, die traditionell im Biebricher Schloss stattfindet.

 

Zum 1. August 2015 ist der Ausbildungsberuf modernisiert worden. Die Ausbildung ist im Einzelnen in der Ausbildungsverordnung und im Ausbildungsrahmenplan geregelt.